Erste Hilfe rettet Leben

Bevor du eingreifst: Erst beobachten, dann handeln!
Viele Situationen werden aus gutem Willen falsch eingeschätzt. Bitte greif nicht vorschnell ein – das kann dem Tier mehr schaden als helfen.


👉 Versichere dich, dass das Tier wirklich Hilfe braucht.
 Unsicher? Dann kontaktiere uns bitte so schnell wie möglich.

                              🐦 Häufige Situationen, in denen "Nichts tun" das einzig Richtige ist:

Ästlinge (z. B. Amselküken) hüpfen am Boden – das ist normal und kein Grund zur Sorge.
Junge Eulen auf Erkundungstour sind oft noch nicht flugfähig – sie finden meist selbstständig zurück.
Natürlich jagende Wildtiere wie Habicht, Fuchs oder Marder sind Teil des Ökosystems – hier ist kein Eingreifen zur Rettung der "Beute" nötig.


✅ In diesen Fällen braucht das Tier deine Hilfe:

🩹 Offensichtliche Verletzungen
z. B. blutende Wunden, hängende Flügel, sichtbare Knochenbrüche


🪶 Sitzhaltung mit aufgeplustertem Gefieder
 und/oder Kopf im Gefieder versteckt, an einer kaum geschützten Stelle


🐣 Nestling außerhalb des Nestes
 erkennbar an kaum entwickeltem Gefieder und fehlender Mobilität

 

🐾 Angriff durch Katze oder Hund
 auch ohne sichtbare Verletzung ist sofortiges Handeln nötig


  • Bring das Tier schnellstmöglich in einen geeignet großen Karton unter. Die Kartonwände werden mit  Luftlöcher versehen, die von innen nach außen gestochen werden. Den Boden legst du mit einem Handtuch oder Küchenpapier aus. Sollte das Tier nicht selbstständig stehen können oder Gleichgewichtsprobleme haben, setz es in ein aus einem Handtuch geformtes Nest.

  • Kein Wasser und kein Futter anbieten.

Kontakt

Für jede schriftlichen Kontakt zu unseren Pflegestellen gilt: 

Schildere die Fundumstände, nenn den Fundort und deinen Namen. Sende ein Bild und im optimalen Fall auch ein kurzes Video des Tieres.

Singvögel 

(keine Rabenvögel und Tauben)


Notfallnummer:

 +49 (0) 152 33969210

Aktuell Aufnahmestop! 


Bei Erstkontakt bitte vorrangig per WhatsApp, Telegram oder SMS. Im Rahmen unsere Möglichkeiten werden wir uns schnellstmöglich zurückmelden.

 


Darf ich ein verletztes, hilfsbedürftiges oder kranke Wildtier als Privatperson aufnehmen?

  • Laut BNatSchG § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Absatz 5 dürfen sie helfen und das Tier aus der Natur entnehmen Paragraph 45 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erlaubt es, verletzten Tieren zu helfen, bis diese wieder in der Lage sind selbstständig zu leben.
  • Alle europäischen Vogelarten sind besonders geschützt.
  • Menschlicher Kontakt bedeutet für Wildtiere immer Stress - hantiere mit dem Tier so viel wie nötig und so wenig wie möglich.